Zuverlässig und persönlich

Vertragsrecht Anwalt Hamburg-Altona

Drei Geschäftspersonen sitzen an einem Tisch in einem modernen Büro, zwei Männer in Anzügen und eine Frau mit langen dunklen Haaren.

Unsere Expertise im Vertragsrecht

Als im Vertragsrecht spezialisierte Kanzlei aus Hamburg-Altona unterstützen wir Sie bei der Vertragsgestaltung, Vertragsprüfung und Durchsetzung Ihrer Interessen

Vertragsgestaltung

Ein klar und rechtssicher formulierter Vertrag schützt Sie vor späteren Konflikten. Wir gestalten individuelle Verträge, die auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen abgestimmt sind – ob für Kaufverträge, Arbeitsverträge, oder komplexe Geschäftsbeziehungen. Unsere Expertise sorgt dafür, dass alle wichtigen Aspekte berücksichtigt werden.

Vertragsprüfung

Bevor Sie einen Vertrag unterschreiben, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und keine unklaren oder nachteiligen Klauseln enthalten sind. Wir prüfen bestehende Verträge gründlich und klären Sie über Risiken und Optimierungsmöglichkeiten auf. So treffen Sie fundierte Entscheidungen und vermeiden langfristige Probleme.

Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare und verständliche Einschätzung Ihres Vertrages zu bieten. Dabei berücksichtigen wir nicht nur rechtliche Aspekte, sondern auch Ihre individuellen Bedürfnisse und Ziele. Durch unsere kompetente Beratung können Sie sicherstellen, dass der Vertrag zu Ihren Gunsten gestaltet ist und keine unerwarteten Belastungen oder Fallstricke birgt. Vertrauen Sie auf unsere Expertise, um Ihre Interessen langfristig zu schützen

Erfolgreiche Verteidigung Ihrer Interessen

Wenn es zu einem Streit über einen bestehenden Vertrag kommt, stehen wir an Ihrer Seite. Ob es um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche, die Abwehr unberechtigter Forderungen oder die Auflösung eines Vertrags geht – wir entwickeln eine individuelle Strategie, um Ihre Interessen zu wahren. Dabei setzen wir auf Verhandlungsgeschick und vertreten Sie, wenn nötig, auch vor Gericht.

Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf

Telefon: 040-334657950
E-Mail: kontakt@ambitio-rae.de

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Zwei Männer in einem Büro sitzen an einem Tisch mit weißen Kaffeetassen, eine Glaswand mit Lichtreflexionen teilt das Bild.

Häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.

Fallen Kosten ab dem ersten Anruf an?

Nein. Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie dient dazu, Ihr Anliegen zu schildern und den Sachverhalt mitzuteilen. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist und wie wir Ihnen helfen können.

Was kostet die Beauftragung eines Anwalts?

Bei ambitio Rechtsanwälte arbeiten wir mit zwei verschiedenen Vergütungsmodellen, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Präferenzen.

Zum einen kann die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert und fällt nur einmal an. Sie wissen also von Anfang an genau, welche Kosten auf Sie zukommen.

Zum anderen bieten wir Ihnen eine Honorarvereinbarung an. Der Vorteil: Die Vergütung bemisst sich allein nach dem angefallenen Arbeitsaufwand. Der Aufwand wird in Abschnitten von 6 Minuten erfasst und die Abrechnung erfolgt monatlich.

Wie lange habe ich Zeit, gegen eine Kündigung vorzugehen?

Ab Zugang der Kündigung läuft die Klagefrist von drei Wochen. Wird innerhalb dieser Frist keine Klage eingereicht, ist die Kündigung wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden.

Was tun bei Erhalt einer Kündigung?

Geben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber keine Erklärung ab, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Jede Kündigung sollte rechtlich geprüft werden. Die meisten Kündigungen sind angreifbar und können erfolgreich abgewehrt werden.

Habe ich einen Anspruch auf Abfindung?

Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es grundsätzlich nicht. Dennoch wird in der Praxis bei den meisten Kündigungen eine Abfindung gezahlt. Als Faustformel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Stärke der rechtlichen Position, Größe des Unternehmens oder der Verhandlungsführung können höhere Abfindungen erzielt werden.