Arbeitsrecht
Kündigung aus wichtigem Grund

Kündigung aus wichtigem Grund

David Ahlf
Aktualisiert am 
13.03.2026
8
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze

Eine Kündigung aus wichtigem Grund beendet das Arbeitsverhältnis sofort und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist.

Voraussetzung ist, dass dem kündigenden Teil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Maßgebliche gesetzliche Grundlage ist § 626 BGB.

Betroffene Arbeitnehmer müssen innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben.

Was ist eine Kündigung aus wichtigem Grund?

Die Kündigung aus wichtigem Grund ist eine außerordentliche Kündigung, mit der ein Arbeitsverhältnis sofort beendet werden kann. Sie wird häufig im allgemeinen Sprachgebrauch auch als fristlose Kündigung bezeichnet.

Im Unterschied zur ordentlichen Kündigung muss keine Kündigungsfrist eingehalten werden. Das Arbeitsverhältnis endet unmittelbar mit Zugang der Kündigungserklärung.

Rechtlich geregelt ist diese Kündigungsform in § 626 Abs. 1 BGB. Danach kann ein Arbeitsverhältnis aus wichtigem Grund gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem kündigenden Teil die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.

Die außerordentliche Kündigung ist daher als letztes Mittel gedacht. Sie kommt nur in besonders schweren Situationen in Betracht, in denen ein weiteres Zusammenarbeiten nicht mehr tragbar erscheint.

Dabei gilt: Eine Kündigung aus wichtigem Grund kann sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer ausgesprochen werden.

Wann liegt ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung vor?

Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn eine schwerwiegende Pflichtverletzung oder ein gravierender Umstand das Vertrauensverhältnis so stark beeinträchtigt, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist.

Typische Beispiele für wichtige Gründe auf Arbeitgeberseite sind etwa:

  • Diebstahl oder Unterschlagung von Firmeneigentum
  • Arbeitszeitbetrug
  • schwere Beleidigungen oder tätliche Angriffe
  • beharrliche Arbeitsverweigerung
  • schwerwiegende Verstöße gegen betriebliche Sicherheitsregeln

Auch Arbeitnehmer können aus wichtigem Grund kündigen, etwa wenn:

  • Löhne über längere Zeit nicht gezahlt werden
  • schwere Beleidigungen oder Mobbing vorliegen
  • der Arbeitgeber Arbeitsschutzpflichten massiv verletzt
  • sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz stattfindet

Ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorliegt, hängt immer vom konkreten Einzelfall ab. Arbeitsgerichte prüfen dabei sämtliche Umstände des Arbeitsverhältnisses.

Welche Voraussetzungen gelten für eine Kündigung aus wichtigem Grund?

Damit eine fristlose Kündigung wirksam ist, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein.

1. Vorliegen eines wichtigen Grundes

Zunächst muss ein Sachverhalt vorliegen, der objektiv geeignet ist, eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu rechtfertigen. Die Pflichtverletzung muss dabei ein erhebliches Gewicht haben.

2. Keine milderen Mittel

Die fristlose Kündigung ist nur zulässig, wenn kein milderes Mittel zur Verfügung steht. Häufig kommt daher zunächst eine Abmahnung in Betracht.

Eine Abmahnung ist insbesondere dann erforderlich, wenn zu erwarten ist, dass der Arbeitnehmer sein Verhalten (Stichwort: steuerbares Verhalten) künftig ändern kann.

3. Interessenabwägung

Selbst wenn eine Pflichtverletzung vorliegt, muss zusätzlich eine Interessenabwägung erfolgen. Dabei werden unter anderem berücksichtigt:

  • Dauer der Betriebszugehörigkeit
  • bisheriger Verlauf des Arbeitsverhältnisses
  • Alter des Arbeitnehmers
  • soziale Folgen der Kündigung

Gerade bei langjährigen Mitarbeitern kann eine fristlose Kündigung deshalb unverhältnismäßig sein.

4. Zwei-Wochen-Frist

Die Kündigung muss außerdem innerhalb von zwei Wochen erfolgen, nachdem der Kündigungsberechtigte von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt hat (§ 626 Abs. 2 BGB). Verstreicht diese Frist, ist eine außerordentliche Kündigung regelmäßig ausgeschlossen.

Welche weiteren Folgen kann eine Kündigung aus wichtigem Grund haben?

Eine fristlose Kündigung kann neben der sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

In Betracht kommen insbesondere:

Schadensersatzansprüche:

Wenn eine Partei die Kündigung durch vertragswidriges Verhalten verursacht hat, können Schadensersatzansprüche entstehen.

Arbeitslosengeld und Sperrzeit:

Bei einer fristlosen Kündigung durch den Arbeitgeber prüft die Agentur für Arbeit regelmäßig, ob ein arbeitsvertragswidriges Verhalten vorlag. In solchen Fällen kann eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt werden.

Zeugnis und offene Ansprüche:

Unabhängig von der Kündigungsart bleiben Ansprüche auf Arbeitszeugnis, Resturlaub oder offene Vergütung bestehen.

Wie können sich Arbeitnehmer gegen eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund wehren?

Wer eine Kündigung aus wichtigem Grund erhält, sollte die Situation rechtlich prüfen lassen. Fristlose Kündigungen scheitern in der Praxis häufig an formalen oder materiellen Voraussetzungen.

Der wichtigste Schritt ist die Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht.

Dabei gilt eine strenge Frist:

Die Klage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung erhoben werden.

Im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens wird geprüft:

  • ob tatsächlich ein wichtiger Grund vorlag
  • ob eine Abmahnung erforderlich gewesen wäre
  • ob die Zwei-Wochen-Frist eingehalten wurde
  • ob die Interessenabwägung korrekt erfolgt ist

Nicht selten stellt sich im Verfahren heraus, dass eine fristlose Kündigung rechtlich nicht haltbar ist. In vielen Fällen kommt es dann zu einer Weiterbeschäftigung oder zu einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung.

Haben Sie eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund erhalten, sollten Sie schnell handeln. Wir prüfen für Sie die Wirksamkeit der Kündigung und beraten Sie zu Ihren rechtlichen Möglichkeiten. Nehmen Sie hierzu direkt Kontakt zu uns auf.

Häufig gestellte Fragen

Ist eine Kündigung aus wichtigem Grund immer fristlos?
In der Regel ja. Eine Kündigung aus wichtigem Grund führt grundsätzlich zur sofortigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne Kündigungsfrist. Der wichtige Grund bedingt die sofortige Auflösung quasi.
Muss vor einer fristlosen Kündigung immer eine Abmahnung erfolgen?
Nicht zwingend. Eine Abmahnung ist jedoch häufig erforderlich, wenn das Verhalten grundsätzlich steuerbar ist und eine Verhaltensänderung erwartet werden kann.
Wie lange hat der Arbeitgeber Zeit für eine fristlose Kündigung?
Der Arbeitgeber muss die Kündigung innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Kündigungsgrundes aussprechen.
Kann auch ein Arbeitnehmer fristlos kündigen?
Ja. Auch Arbeitnehmer können aus wichtigem Grund kündigen, beispielsweise bei ausbleibender Lohnzahlung oder schweren Pflichtverletzungen des Arbeitgebers.
Was sollte man nach einer fristlosen Kündigung tun?
Betroffene sollten möglichst schnell rechtlichen Rat einholen und prüfen lassen, ob eine Kündigungsschutzklage innerhalb der dreiwöchigen Frist erhoben werden sollte.

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