Verkehrsrecht Anwalt Hamburg-Bahrenfeld
Im Bereich des Straßenverkehrsrecht stehen wir Ihnen als erfahrene Berater zur Seite, insbesondere wenn es um die kompetente Unterstützung bei Verkehrsunfällen geht. Unfälle können nicht nur physische und psychische Belastungen mit sich bringen, sondern auch eine Vielzahl von rechtlichen Fragen aufwerfen. Unser Ziel ist es, Ihnen in dieser schwierigen Zeit beizustehen und dafür zu sorgen, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.

Unsere Rechtsanwälte

David Ahlf
David Ahlf berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Mit seinen fundierten Fachkenntnissen und Prozesserfahrung unterstütz er Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sebastian Mahmudy
Sebastian Mahmudy ist ein erfahrener Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Er berät und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Lohnforderungen und Abmahnungen.
Sofort-Kontakt: Bei uns erhalten sie auch kurzfristig einen Termin – wenn nötig noch heute.
Jetzt Termin vereinbarenUnsere Expertise im Verkehrsrecht
Als im Verkehrsrecht spezialisierte Kanzlei aus Hamburg-Bahrenfeld unterstützen wir Sie bei Unfallregulierung und Schadensersatz sowie der Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen.
Unfallregulierung und Schadensersatz
Wir bieten Ihnen eine ganzheitliche Beratung zu allen Aspekten der Unfallregulierung. Beginnend mit der Schadensmeldung, unterstützen wir Sie dabei, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um Ihre Ansprüche schnell und effektiv geltend zu machen. Wir erklären Ihnen den gesamten Prozess, von der Dokumentation des Unfalls bis hin zur richtigen Kommunikation mit der Versicherung. Unsere Anwälte helfen Ihnen, die verschiedenen Schadensarten zu verstehen, sei es der Schaden am Fahrzeug, Personenschäden oder andere Folgeschäden, und erarbeiten mit Ihnen eine passende Strategie zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.


Durchsetzung Ihrer Ansprüche gegenüber Versicherungen
Die Auseinandersetzung mit Versicherungen kann oft kompliziert und zeitaufwendig sein. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie die Ihnen zustehenden Entschädigungen erhalten und Ihre Rechte gewahrt bleiben. Unsere Anwälte kennen die gängigen Praktiken der Versicherungen und wissen, wie man effektiv verhandelt. Wir vertreten Sie mit Nachdruck, um sicherzustellen, dass Sie nicht nur gerecht behandelt werden, sondern auch die angemessene Entschädigung für Ihre Schäden und Verluste erhalten.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf
Telefon: 040-334657950
E-Mail: kontakt@ambitio-rae.de

Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.
Nein. Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie dient dazu, Ihr Anliegen zu schildern und den Sachverhalt mitzuteilen. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist und wie wir Ihnen helfen können.
Bei ambitio Rechtsanwälte arbeiten wir mit zwei verschiedenen Vergütungsmodellen, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Präferenzen.
Zum einen kann die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert und fällt nur einmal an. Sie wissen also von Anfang an genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Zum anderen bieten wir Ihnen eine Honorarvereinbarung an. Der Vorteil: Die Vergütung bemisst sich allein nach dem angefallenen Arbeitsaufwand. Der Aufwand wird in Abschnitten von 6 Minuten erfasst und die Abrechnung erfolgt monatlich.
Ja. Teilen Sie uns gerne mit, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob diese die Kostendeckung bereits zugesagt hat. Wir empfehlen unserer Mandantschaft insbesondere im Arbeitsrecht eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen trägt jede Partei Ihre Kosten selbst, im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Sie erhalten von uns eine Rückmeldung stets innerhalb eines Tages. Sollte in besonderen Fällen eine sofortige Rückmeldung oder rechtliche Einschätzung erforderlich sein, ist dies ebenso möglich.
Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie uns kurzfristig kontaktieren. Eine Kündigung kann nur innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten gilt die Kündigung als akzeptiert und bleibt wirksam.