Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag - Wann ist dieses zulässig?
Das Wichtigste in Kürze
- Nachvertragliche Wettbewerbsverbote sind nur wirksam, wenn strenge Voraussetzungen (formell und inhaltlich) eingehalten werden.
- Viele Klauseln sind rechtlich fehlerhaft formuliert und deshalb ganz oder teilweise unwirksam. Arbeitgeber und Arbeitnehmer sollten daher genau prüfen, welche Regelungen tatsächlich zulässig sind.
- Ohne Karenzentschädigung ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot regelmäßig unwirksam.
- Unwirksame Klauseln können für Arbeitgeber erhebliche Risiken verursachen.
Was ist ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag?
Ein Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag verpflichtet Arbeitnehmer dazu, keine konkurrierende Tätigkeit auszuüben. Dabei ist zwischen zwei Konstellationen zu unterscheiden:
- Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Diese Unterscheidung ist rechtlich entscheidend.
Wann sind Wettbewerbsverbote im Arbeitsvertrag zulässig?
Die Voraussetzungen unterscheiden sich erheblich danach, ob das Wettbewerbsverbot während oder nach dem Arbeitsverhältnis gelten soll.
Wann gilt ein Wettbewerbsverbot während des Arbeitsverhältnisses?
Während des bestehenden Arbeitsverhältnisses dürfen Arbeitnehmer grundsätzlich keine Konkurrenztätigkeit ausüben.
Das folgt bereits aus:
- § 60 HGB,
- arbeitsvertraglichen Rücksichtnahmepflichten,
- sowie der allgemeinen Treuepflicht.
Ein Arbeitnehmer darf daher insbesondere:
- kein Konkurrenzunternehmen betreiben,
- nicht für unmittelbare Wettbewerber tätig werden,
- keine Kunden abwerben,
- keine internen Informationen verwerten.
Zulässig bleiben dagegen oft vorbereitende Handlungen für einen späteren Jobwechsel, solange noch keine konkrete Konkurrenztätigkeit erfolgt.
Beispiel
Ein Vertriebsleiter darf während seines bestehenden Arbeitsverhältnisses nicht parallel Kunden für ein Konkurrenzunternehmen betreuen. Zulässig kann aber sein, bereits Bewerbungsgespräche mit Wettbewerbern zu führen.
Wann ist ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot zulässig?
Deutlich strenger sind die Anforderungen an ein Wettbewerbsverbot nach Ende des Arbeitsverhältnisses. Der Grund liegt auf der Hand: Ein Arbeitnehmer soll nach Vertragsende grundsätzlich frei entscheiden können, wo und wie er arbeitet.
Deshalb gelten strenge Voraussetzungen. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist nur wirksam, wenn:
- es schriftlich vereinbart wurde,
- ein berechtigtes geschäftliches Interesse besteht,
- das Verbot zeitlich begrenzt ist,
- das Verbot räumlich und inhaltlich angemessen ist,
- und eine Karenzentschädigung gezahlt wird.
Fehlt eine dieser Voraussetzungen, ist die Klausel häufig unwirksam.
Welche Funktion hat ein Wettbewerbsverbot?
Arbeitgeber möchten verhindern, dass Arbeitnehmer:
- Kunden abwerben,
- Geschäftsgeheimnisse nutzen,
- Know-how weitergeben,
- oder unmittelbar zur Konkurrenz wechseln.
Gerade bei leitenden Angestellten oder Vertriebspositionen besteht häufig ein berechtigtes Interesse daran, sensible Informationen zu schützen.
Dabei wird oft übersehen: Während des laufenden Arbeitsverhältnisses besteht bereits eine gesetzliche Loyalitätspflicht. Arbeitnehmer dürfen ihrem Arbeitgeber grundsätzlich keine Konkurrenz machen. Das Wettbewerbsverbot im Arbeitsvertrag hat deshalb häufig eher klarstellende Funktion.
Was ist die Karenzentschädigung?
Die Karenzentschädigung ist der häufigste Fehler in Arbeitsverträgen. Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot ist grundsätzlich nur wirksam, wenn der Arbeitgeber eine finanzielle Entschädigung zahlt.
Wie hoch muss die Karenzentschädigung sein?
Die Karenzentschädigung muss mindestens 50 % der zuletzt bezogenen vertragsmäßigen Leistungen betragen.
Dazu gehören regelmäßig nicht nur das Grundgehalt, sondern häufig auch:
- Boni,
- Provisionen,
- geldwerte Vorteile,
- Dienstwagenanteile.
Viele Arbeitsverträge enthalten hierzu fehlerhafte oder unklare Regelungen.
Beispiel
Ein Arbeitnehmer verdient zuletzt 6.000 EUR Grundgehalt, Dienstwagen zur Privatnutzung und einen jährlichen Bonus.
Dann kann die Karenzentschädigung deutlich höher ausfallen als lediglich 3.000 EUR monatlich.
Wie lange darf ein Wettbewerbsverbot gelten?
Ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot darf maximal zwei Jahre gelten. Längere Verbote sind unwirksam. In der Praxis bewegen sich viele Klauseln zwischen:
- 6 Monaten
- und 24 Monaten.
Entscheidend ist immer, ob die Dauer tatsächlich erforderlich ist.
Wann ist ein Wettbewerbsverbot zu weit gefasst?
Viele Wettbewerbsverbote scheitern daran, dass sie zu pauschal formuliert sind. Unwirksam können insbesondere Klauseln sein, die:
- jede Tätigkeit in einer gesamten Branche verbieten,
- weltweit gelten sollen,
- keine konkreten Tätigkeiten benennen,
- oder Arbeitnehmer faktisch beruflich ausschließen.
Gerichte prüfen hier sehr streng.
Gerade bei formularmäßigen Arbeitsverträgen greifen zusätzlich die AGB-Kontrollen der §§ 305 ff. BGB.
Welche Folgen hat ein Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot?
Verstößt ein Arbeitnehmer gegen ein wirksames Wettbewerbsverbot, kommen erhebliche Konsequenzen in Betracht.
Mögliche Folgen sind insbesondere:
- Unterlassungsansprüche,
- Schadensersatzforderungen,
- Vertragsstrafen,
- Herausgabe erzielter Gewinne,
- fristlose Kündigung während des Arbeitsverhältnisses.
Ob Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt jedoch immer von der konkreten Vertragsgestaltung ab.



