Arbeitsrecht Anwalt Hamburg-Bahrenfeld
Unsere Kanzlei bietet Ihnen eine ganzheitliche Beratung und maßgeschneiderte Lösungen, die auf Ihre individuellen Bedürfnisse abgestimmt sind. Wir helfen Ihnen bei der Gestaltung und Überprüfung von Aufhebungsverträgen, Abmahnungen, Lohnforderungen sowie bei Kündigungen. Unsere Expertise sorgt dafür, dass Ihre Rechte rund um den Arbeitsplatz gewahrt bleiben.

Unsere Rechtsanwälte

David Ahlf
David Ahlf berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Mit seinen fundierten Fachkenntnissen und Prozesserfahrung unterstütz er Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sebastian Mahmudy
Sebastian Mahmudy ist ein erfahrener Rechtsanwalt, der auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Er berät und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Lohnforderungen und Abmahnungen.
Sofort-Kontakt: Bei uns erhalten sie auch kurzfristig einen Termin – wenn nötig noch heute.
Jetzt Termin vereinbarenUnsere Expertise im Arbeitsrecht
Als im Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei aus Hamburg-Bahrenfeld unterstützen wir Sie bei Kündigungsschutzverfahren, Aufhebungsverträgen, Lohnforderungen sowie Abmahnungen.
Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft mit großen Unsicherheiten und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Unsere Kanzlei vertritt Sie kompetent in Kündigungsschutzverfahren. Wir analysieren die rechtlichen Rahmenbedingungen, prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung und setzen uns für Ihre Interessen ein. Wenn es notwendig wird, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht, um Ihre Rechte mit einer Kündigungsschutzklage durchzusetzen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.


Aufhebungsvertrag
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist oft mit rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der rechtlichen Prüfung von Aufhebungsverträgen, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Führungskräfte.
Wir analysieren die Folgen für Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, Abfindung, Resturlaub und Zeugnis. Dabei achten wir darauf, dass Sie keine Nachteile gegenüber einer Kündigung hinnehmen müssen.
Ob Sie den Vertrag bereits vorgelegt bekommen haben oder proaktiv eine einvernehmliche Trennung anstreben – wir vertreten Ihre Interessen entschlossen. Bei Bedarf führen wir die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und sorgen für eine rechtssichere Lösung.
Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und möchten gegen diese Vorgehen? Wir prüfen Ihre Abmahnung auf formelle und inhaltliche Mängel. Wir reichen für Sie eine Gegendarstellung ein und beantragen die Löschung der Abmahnung. In vielen Fällen zeigt sich, dass Abmahnungen unwirksam sind und Sie nicht auf Ihre Ansprüche verzichten sollten. Eine Abmahnung kann weitreichende Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung.


Lohn und Entgeltfortzahlung
Lohnstreitigkeiten und Probleme bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall führen häufig zu Unsicherheiten und finanziellen Belastungen. Wir prüfen, ob Ihnen Lohn, Gehalt oder Zuschläge vorenthalten wurden, ob Überstunden korrekt vergütet wurden und ob die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ordnungsgemäß erfolgt ist.
Kommt es zu Konflikten, setzen wir uns entschlossen für Ihre Interessen ein – mit dem Ziel, eine schnelle und gerechte Lösung zu erreichen. Wenn erforderlich, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht und sorgen dafür, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden.
Nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf
Telefon: 040-334657950
E-Mail: kontakt@ambitio-rae.de

Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.
Nein. Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie dient dazu, Ihr Anliegen zu schildern und den Sachverhalt mitzuteilen. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist und wie wir Ihnen helfen können.
Bei ambitio Rechtsanwälte arbeiten wir mit zwei verschiedenen Vergütungsmodellen, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Präferenzen.
Zum einen kann die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert und fällt nur einmal an. Sie wissen also von Anfang an genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Zum anderen bieten wir Ihnen eine Honorarvereinbarung an. Der Vorteil: Die Vergütung bemisst sich allein nach dem angefallenen Arbeitsaufwand. Der Aufwand wird in Abschnitten von 6 Minuten erfasst und die Abrechnung erfolgt monatlich.
Ja. Teilen Sie uns gerne mit, ob Sie eine Rechtsschutzversicherung haben und ob diese die Kostendeckung bereits zugesagt hat. Wir empfehlen unserer Mandantschaft insbesondere im Arbeitsrecht eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen trägt jede Partei Ihre Kosten selbst, im Gegensatz zu anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten.
Sie erhalten von uns eine Rückmeldung stets innerhalb eines Tages. Sollte in besonderen Fällen eine sofortige Rückmeldung oder rechtliche Einschätzung erforderlich sein, ist dies ebenso möglich.
Nach Erhalt einer Kündigung sollten Sie uns kurzfristig kontaktieren. Eine Kündigung kann nur innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt mit der Kündigungsschutzklage angegriffen werden. Wird diese Frist nicht eingehalten gilt die Kündigung als akzeptiert und bleibt wirksam.