Arbeitsrecht Anwalt Hamburg-Altona

Unsere Expertise im Arbeitsrecht
Ihre Experten für Kündigungen, Abfindungen und Aufhebungsverträge in Hamburg Altona.
Kündigung
Die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist oft mit großen Unsicherheiten und rechtlichen Herausforderungen verbunden. Unsere Kanzlei vertritt Sie kompetent in Kündigungsschutzverfahren. Wir analysieren die rechtlichen Rahmenbedingungen, prüfen die Rechtmäßigkeit der Kündigung und setzen uns für Ihre Interessen ein. Wenn es notwendig wird, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht, um Ihre Rechte mit einer Kündigungsschutzklage durchzusetzen und die bestmögliche Lösung für Ihre Situation zu finden.


Aufhebungsvertrag
Der Abschluss eines Aufhebungsvertrags ist oft mit rechtlichen und finanziellen Risiken verbunden. Unsere Kanzlei bietet Ihnen kompetente Unterstützung bei der rechtlichen Prüfung von Aufhebungsverträgen, sowohl für Arbeitnehmer als auch für Führungskräfte.
Wir analysieren die Folgen für Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, Abfindung, Resturlaub und Zeugnis. Dabei achten wir darauf, dass Sie keine Nachteile gegenüber einer Kündigung hinnehmen müssen.
Ob Sie den Vertrag bereits vorgelegt bekommen haben oder proaktiv eine einvernehmliche Trennung anstreben – wir vertreten Ihre Interessen entschlossen. Bei Bedarf führen wir die Verhandlungen mit dem Arbeitgeber und sorgen für eine rechtssichere Lösung.
Abmahnung
Haben Sie eine Abmahnung erhalten und möchten gegen diese Vorgehen? Wir prüfen Ihre Abmahnung auf formelle und inhaltliche Mängel. Wir reichen für Sie eine Gegendarstellung ein und beantragen die Löschung der Abmahnung. In vielen Fällen zeigt sich, dass Abmahnungen unwirksam sind und Sie nicht auf Ihre Ansprüche verzichten sollten. Eine Abmahnung kann weitreichende Konsequenzen haben, bis hin zur Kündigung.


Lohn und Entgeltfortzahlung
Lohnstreitigkeiten und Probleme bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall führen häufig zu Unsicherheiten und finanziellen Belastungen. Wir prüfen, ob Ihnen Lohn, Gehalt oder Zuschläge vorenthalten wurden, ob Überstunden korrekt vergütet wurden und ob die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ordnungsgemäß erfolgt ist.
Kommt es zu Konflikten, setzen wir uns entschlossen für Ihre Interessen ein – mit dem Ziel, eine schnelle und gerechte Lösung zu erreichen. Wenn erforderlich, vertreten wir Sie vor dem Arbeitsgericht und sorgen dafür, dass Ihre Rechte durchgesetzt werden.
Unsere Rechtsanwälte

David Ahlf
David Ahlf ist seit 2019 als Anwalt zugelassen. Er vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Arbeitsrecht und Verkehrsrecht. Mit seinen fundierten Fachkenntnissen und Prozesserfahrung unterstütz er Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.

Sebastian Mahmudy
Sebastian Mahmudy ist seit 2019 als Rechtsanwalt zugelassen und auf Arbeitsrecht spezialisiert. Er berät und vertritt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer insbesondere bei Kündigungsschutzklagen, der Verhandlung von Aufhebungsverträgen, Lohnforderungen und Abmahnungen.
Sofort-Kontakt: Bei uns erhalten sie auch kurzfristig einen Termin – wenn nötig noch heute.
Jetzt Termin vereinbarenNehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf
Telefon: 040-334657950
E-Mail: kontakt@ambitio-rae.de

Häufig gestellte Fragen
Hier finden Sie Antworten auf einige häufig gestellte Fragen.
Nein. Die erste Kontaktaufnahme ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Sie dient dazu, Ihr Anliegen zu schildern und den Sachverhalt mitzuteilen. Wir besprechen mit Ihnen gemeinsam, ob eine anwaltliche Beratung sinnvoll ist und wie wir Ihnen helfen können.
Bei ambitio Rechtsanwälte arbeiten wir mit zwei verschiedenen Vergütungsmodellen, ganz nach Ihren Bedürfnissen und Präferenzen.
Zum einen kann die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) erfolgen. Die Gebühr richtet sich nach dem jeweiligen Streitwert und fällt nur einmal an. Sie wissen also von Anfang an genau, welche Kosten auf Sie zukommen.
Zum anderen bieten wir Ihnen eine Honorarvereinbarung an. Der Vorteil: Die Vergütung bemisst sich allein nach dem angefallenen Arbeitsaufwand. Der Aufwand wird in Abschnitten von 6 Minuten erfasst und die Abrechnung erfolgt monatlich.
Ab Zugang der Kündigung läuft die Klagefrist von drei Wochen. Wird innerhalb dieser Frist keine Klage eingereicht, ist die Kündigung wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden.
Geben Sie gegenüber Ihrem Arbeitgeber keine Erklärung ab, bevor Sie anwaltlichen Rat eingeholt haben. Jede Kündigung sollte rechtlich geprüft werden. Die meisten Kündigungen sind angreifbar und können erfolgreich abgewehrt werden.
Einen gesetzlichen Anspruch auf Zahlung einer Abfindung gibt es grundsätzlich nicht. Dennoch wird in der Praxis bei den meisten Kündigungen eine Abfindung gezahlt. Als Faustformel gilt: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Je nach Stärke der rechtlichen Position, Größe des Unternehmens oder der Verhandlungsführung können höhere Abfindungen erzielt werden.