Arbeitsrecht
Kündigung erhalten was tun?

Kündigung erhalten was tun? Ihre Rechte

Sebastian Mahmudy
Aktualisiert am 
27.10.2025
3
 Min. Lesedauer

Sie haben eine Kündigung erhalten?

Dies ist ein einschneidendes Erlebnis, das bei vielen Betroffenen Schock, Angst und Unsicherheit auslöst. Doch auch wenn die Situation zunächst aussichtslos erscheint, ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und die nächsten Schritte gut zu planen. Dieser Artikel erklärt Ihnen ausführlich, wie Sie  vorgehen können, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klärung Ihrer Situation maximieren.

1. Ruhe bewahren und die Kündigung analysieren

Der erste und wichtigste Schritt wenn Sie eine Kündigung erhalten haben ist es, Ruhe zu bewahren. Panik oder überstürzte Handlungen können Ihre Position schwächen. Stattdessen sollten Sie die Kündigung gründlich prüfen und verstehen, was genau vorliegt. Folgende Fragen sind dabei zentral:

  • Ist die Kündigung schriftlich erfolgt?
    Nach § 623 BGB ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist rechtlich nicht zulässig.
  • Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?
    Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 BGB) geregelt. Prüfen Sie, ob die Frist korrekt eingehalten wurde. Eine zu kurze oder fehlende Frist macht die Kündigung unwirksam.
  • Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung?
    Wenn Sie ein ordentliche Kündigung erhalten haben, muss die vertraglich oder gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist eingehalten werden. Wenn Sie eine außerordentliche Kündigung erhalten haben, erfolgt diese fristlos und ist nur unter besonderen Umständen möglich, etwa bei gravierenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers.

2. Kündigungsschutz prüfen

Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Arbeitnehmenden in Deutschland umfangreiche Schutzmechanismen. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?
    Das KSchG gilt, wenn:
    • Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt (ohne Auszubildende).
    • Sie länger als 6 Monate ununterbrochen im Betrieb tätig sind.
  • Welche Gründe machen eine Kündigung zulässig?
    Eine Kündigung muss „sozial gerechtfertigt“ sein. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss einen der folgenden Gründe anführen können:
    1. Betriebsbedingte Gründe
      Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen notwendig ist, Personal abzubauen. Hierbei müssen jedoch Sozialkriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten berücksichtigt werden.
    2. Verhaltensbedingte Gründe
      Fehlverhalten wie wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder Störungen des Betriebsfriedens können eine Kündigung rechtfertigen. Allerdings ist in den meisten Fällen eine Abmahnung erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
    3. Personenbedingte Gründe
      Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarte Arbeit zu leisten – etwa durch eine langanhaltende Krankheit oder fehlende Qualifikationen – kann dies ebenfalls ein Kündigungsgrund sein.
  • Sonderkündigungsschutz
    Bestimmte Gruppen genießen einen besonderen Schutz vor Kündigungen, darunter:
    • Schwangere und Frauen im Mutterschutz
    • Schwerbehinderte Menschen
    • Betriebsratsmitglieder
    • Eltern in der Elternzeit

3. Rechtliche Schritte einleiten

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung haben, sollten Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Hierbei ist besonders die Kündigungsschutzklage ein wirksames Mittel, um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren.

  • Fristen beachten
    Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.
  • Rechtliche Beratung
    Ein für Arbeitsrecht kann Sie bei der Klage unterstützen und Ihre Chancen auf Erfolg bewerten. Oftmals lassen sich durch Verhandlungen mit dem Arbeitgeber auch Abfindungen oder bessere Konditionen für das Ende des Arbeitsverhältnisses erzielen.

4. Alternativen zur Kündigungsschutzklage

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, alternative Lösungen zu suchen, anstatt direkt eine Klage einzureichen:

  • Abfindung verhandeln
    Viele Arbeitgeber sind bereit, eine Abfindung zu zahlen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Höhe der Abfindung hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Verdienst ab.
  • Einvernehmliche Regelung
    Eine Aufhebungsvereinbarung kann eine Alternative sein, wenn Sie das Arbeitsverhältnis im Guten beenden möchten. Dabei sollten Sie jedoch auf eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld achten.

5. Unterstützung durch das Arbeitsamt

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben ist es wichtig, sich frühzeitig beim Arbeitsamt zu melden. Beachten Sie dabei folgende Schritte:

  • Arbeitslosmeldung
    Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung persönlich arbeitsuchend, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.
  • Beratung und Weiterbildung
    Das Arbeitsamt bietet Beratung und Fördermöglichkeiten an, um Ihnen bei der Jobsuche zu helfen oder Ihre beruflichen Qualifikationen zu erweitern.

6. Emotionale und praktische Unterstützung

Der Verlust des Arbeitsplatzes kann emotional belastend sein. Hier sind einige Tipps, wie Sie diese schwierige Phase bewältigen können:

  • Unterstützung im privaten Umfeld
    Sprechen Sie mit Freunden oder Familie über Ihre Situation. Emotionale Unterstützung kann helfen, den ersten Schock zu überwinden.
  • Netzwerken und Jobsuche
    Nutzen Sie soziale Netzwerke wie LinkedIn, um neue Kontakte zu knüpfen und sich über Stellenangebote zu informieren.
  • Finanzielle Planung
    Überprüfen Sie Ihre Ausgaben und erstellen Sie einen Finanzplan, um die Übergangszeit zu überbrücken.

Benötigen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie uns – wir helfen Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen und eine gerechte Lösung zu finden.

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Häufig gestellte Fragen

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