Arbeitsrecht
Kündigung erhalten was tun?

Kündigung erhalten was tun? Ihre Rechte

Sebastian Mahmudy
Aktualisiert am 
10.06.2026
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze

Eine Kündigung zu erhalten ist ein einschneidendes Erlebnis, das bei vielen Betroffenen Schock, Angst und Unsicherheit auslöst. Doch auch wenn die Situation zunächst aussichtslos erscheint, ist es wichtig, einen kühlen Kopf zu bewahren und die nächsten Schritte gut zu planen. Dieser Artikel erklärt Ihnen ausführlich, wie Sie  vorgehen können, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, welche Rechte Ihnen zustehen und wie Sie Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Klärung Ihrer Situation maximieren.

Hier erfahren Sie alles über unsere Beratung im Arbeitsrecht in Hamburg.

Wir prüfen Ihre Kündigung kostenlos

Der erste und wichtigste Schritt wenn Sie eine Kündigung erhalten haben ist es, Ruhe zu bewahren. Panik oder überstürzte Handlungen können Ihre Position schwächen. Stattdessen sollten Sie die Kündigung gründlich prüfen lassen und verstehen, was genau vorliegt. Folgende Fragen sind dabei zentral:

Ist die Kündigung schriftlich erfolgt?


Nach § 623 BGB ist eine Kündigung nur wirksam, wenn sie schriftlich vorliegt. Eine mündliche Kündigung oder eine Kündigung per E-Mail oder WhatsApp ist rechtlich nicht zulässig.

Wurde die Kündigungsfrist eingehalten?


Die Kündigungsfrist ist in Ihrem Arbeitsvertrag oder im Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 622 BGB) geregelt. Prüfen Sie, ob die Frist korrekt eingehalten wurde. Eine zu kurze oder fehlende Frist macht die Kündigung unwirksam.

Handelt es sich um eine ordentliche oder außerordentliche Kündigung?


Wenn Sie ein ordentliche Kündigung erhalten haben, muss die vertraglich oder gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist eingehalten werden. Wenn Sie eine außerordentliche Kündigung erhalten haben, erfolgt diese fristlos und ist nur unter besonderen Umständen möglich, etwa bei gravierenden Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers.

Wir prüfen Ihren Kündigungsschutz

Nicht jede Kündigung ist rechtmäßig. Insbesondere das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) bietet Arbeitnehmenden in Deutschland umfangreiche Schutzmechanismen. Folgende Punkte sind wichtig:

  • Wann gilt das Kündigungsschutzgesetz?
    Das KSchG gilt, wenn:
    • Ihr Arbeitgeber mehr als 10 Mitarbeitende beschäftigt (ohne Auszubildende).
    • Sie länger als 6 Monate ununterbrochen im Betrieb tätig sind.
  • Welche Gründe machen eine Kündigung zulässig?
    Eine Kündigung muss „sozial gerechtfertigt“ sein. Das bedeutet, der Arbeitgeber muss einen der folgenden Gründe anführen können:
    1. Betriebsbedingte Gründe
      Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass es aus wirtschaftlichen oder organisatorischen Gründen notwendig ist, Personal abzubauen. Hierbei müssen jedoch Sozialkriterien wie Alter, Betriebszugehörigkeit und Unterhaltspflichten berücksichtigt werden.
    2. Verhaltensbedingte Gründe
      Fehlverhalten wie wiederholtes Zuspätkommen, Arbeitsverweigerung oder Störungen des Betriebsfriedens können eine Kündigung rechtfertigen. Allerdings ist in den meisten Fällen eine Abmahnung erforderlich, bevor eine Kündigung ausgesprochen wird.
    3. Personenbedingte Gründe
      Wenn ein Arbeitnehmer dauerhaft nicht mehr in der Lage ist, seine vertraglich vereinbarte Arbeit zu leisten – etwa durch eine langanhaltende Krankheit oder fehlende Qualifikationen – kann dies ebenfalls ein Kündigungsgrund sein.
  • Sonderkündigungsschutz
    Bestimmte Gruppen genießen einen besonderen Schutz vor Kündigungen, darunter:
    • Schwangere und Frauen im Mutterschutz
    • Schwerbehinderte Menschen
    • Betriebsratsmitglieder
    • Eltern in der Elternzeit

Wir reichen Kündigungsschutzklage ein

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben und Zweifel an der Rechtmäßigkeit Ihrer Kündigung haben, sollten Sie rechtliche Schritte in Betracht ziehen. Hierbei ist besonders die Kündigungsschutzklage ein wirksames Mittel, um sich gegen eine unrechtmäßige Kündigung zu wehren.

Welche Frist gilt bei einer Kündigung?


Eine Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung beim Arbeitsgericht eingereicht werden. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung automatisch als rechtswirksam, selbst wenn sie fehlerhaft war.

Welche Alternativen gibt es zur Kündigungsschutzklage?

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, alternative Lösungen zu suchen, anstatt direkt eine Klage einzureichen:

  • Abfindung verhandeln
    Viele Arbeitgeber sind bereit, eine Abfindung zu zahlen, um langwierige Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden. Die Höhe der Abfindung hängt von Faktoren wie Betriebszugehörigkeit, Alter und Verdienst ab.
  • Einvernehmliche Regelung
    Ein Abwicklungsvertrag kann eine Alternative sein, wenn Sie das Arbeitsverhältnis im Guten beenden möchten.

Unterstützung durch die Arbeitsagentur

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben ist es wichtig, sich frühzeitig bei der Arbeitsagentur zu melden. Beachten Sie dabei folgende Schritte:

  • Arbeitslosmeldung
    Melden Sie sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung persönlich arbeitsuchend, um keine Nachteile beim Arbeitslosengeld zu riskieren.
  • Beratung und Weiterbildung
    Die Arbeitsagentur bietet Beratung und Fördermöglichkeiten an, um Ihnen bei der Jobsuche zu helfen oder Ihre beruflichen Qualifikationen zu erweitern.

Emotionale und praktische Unterstützung

Der Verlust des Arbeitsplatzes kann emotional belastend sein. Hier sind einige Tipps, wie Sie diese schwierige Phase bewältigen können:

  • Unterstützung im privaten Umfeld
    Sprechen Sie mit Freunden oder Familie über Ihre Situation. Emotionale Unterstützung kann helfen, den ersten Schock zu überwinden.
  • Netzwerken und Jobsuche
    Nutzen Sie soziale Netzwerke wie LinkedIn, um neue Kontakte zu knüpfen und sich über Stellenangebote zu informieren.
  • Finanzielle Planung
    Überprüfen Sie Ihre Ausgaben und erstellen Sie einen Finanzplan, um die Übergangszeit zu überbrücken.

Häufig gestellte Fragen

Was soll ich tun, wenn ich eine Kündigung erhalten habe?
Bewahren Sie Ruhe und lassen Ihre Kündigung anwaltlich prüfen. Unterschreiben Sie weder den Erhalt der Kündigung noch einen Aufhebungsvertrag. Erst nach anwaltlicher Beratung sollten Sie mit Ihrem Arbeitgeber kommunizieren.
Wann muss ich mich bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden?
Sie müssen sich spätestens drei Tage nach Erhalt der Kündigung bei der Arbeitsagentur arbeitssuchend melden. Sollte Ihre Kündigungsfrist mehr als drei Monate betragen, müssen Sie sich spätestens drei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist bei der Arbeitsagentur melden.
Was kostet ein Anwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigung?
Wir arbeiten mit zwei verschiedenen Modellen, je nach den Wünschen unserer Mandanten. Die Anwaltsvergütung ist grundsätzlich in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Die einmalige RVG Gebühr bemisst sich nach dem Streitwert und unterscheidet zwischen außergerichtlicher Vertretung und gerichtlicher Vertretung. Wir bieten Ihnen gerne auch eine Honorarvereinbarung an, bei der Sie nur die tatsächlich angefallenen Arbeitsstunden bezahlen. Dies kann in manchen Fällen günstiger sein als die RVG Gebühr.
Habe ich einen Anspruch auf eine Abfindung, wenn ich gekündigt wurde?
Nein. Ein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung besteht nicht. In den meisten Fällen kann aber eine Abfindung ausgehandelt werden. Die Höhe der Abfindung hängt von der Stärke der eigenen Position und dem Verhandlungsgeschick ab. Bei anwaltlicher Vertretung lassen sich meist bessere Ergebnisse erzielen, weil die Arbeitgeber ein Urteil vor dem Arbeitsgericht vermeiden wollen.
Wie lange habe ich Zeit, gegen die Kündigung zu klagen?
Sie haben nach Erhalt der Kündigung drei Wochen Zeit, um gegen die Kündigung Kündigungsschutzklage einzureichen (§ 4 KSchG). Nach Ablauf der drei Wochen gilt die Kündigung als wirksam und kann nicht mehr angegriffen werden.

Mandanten

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