Aufhebungsvertrag oder Kündigung
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich und meist ohne Kündigungsfrist.
- Er kann Vorteile haben, etwa eine Abfindung oder einen schnellen Wechsel zu einem neuen Arbeitgeber. Gleichzeitig droht häufig eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld von bis zu 12 Wochen.
- Ob Sie unterschreiben sollten, hängt immer von Ihrer individuellen Situation ab.
- Nach unserer Erfahrung werden bei den Verhandlungen von Aufhebungsverträgen durch anwaltliche Vertretung deutlich bessere Ergebnisse erzielt.
Eine rechtliche Prüfung des Vertrags ist daher dringend empfehlenswert.
Was ist ein Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, die das Arbeitsverhältnis im gegenseitigen Einvernehmen beendet. Anders als bei einer Kündigung handelt es sich nicht um eine einseitige Entscheidung, sondern um eine gemeinsame Regelung.
Eine Kündigung wird immer einseitig ausgesprochen, von Arbeitnehmern oder von Arbeitgebern. Ein Aufhebungsvertrag dagegen kommt nur durch Zustimmung beider Parteien zum Einsatz. Etwa dann, wenn ein Unternehmen Personal abbauen möchte oder der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vorzeitig beenden will. Der Vertrag muss zwingend schriftlich geschlossen werden (§ 623 BGB); mündliche Absprachen sind unwirksam.
Was unterscheidet den Aufhebungsvertrag oder Kündigung?
Ein Aufhebungsvertrag ist endgültig und kann nicht widerrufen werden. Daher sollte er immer sorgfältig geprüft werden. Schon kleine Formulierungen können weitreichende Folgen haben – etwa beim Arbeitslosengeld, beim Zeugnis oder bei der Abfindung.
Eine Kündigung dagegen ist mit einer Kündigungsschutzklage angreifbar. Diese muss innerhalb von 3 Wochen nach Erhalt beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht werden. Das Gericht überprüft dann, ob die Kündigung wirksam war oder nicht.
Der Vorteil bei einem Aufhebungsvertrag: Dieser bietet Gestaltungsspielräume. Die Parteien können frei über den Beendigungszeitpunkt, über eine Abfindung und über die Zeugnisformulierung verhandeln. Diese Freiheit ist Chance und Risiko zugleich: Sie ermöglicht faire Lösungen – kann aber auch dazu führen, dass Arbeitnehmer auf wesentliche Rechte verzichten, ohne es zu merken.
Wann ist ein Aufhebungsvertrag oder Kündigung sinnvoll?
Ein Aufhebungsvertrag kann sinnvoll sein, wenn Sie bereits eine neue Stelle antreten möchten oder ohnehin mit einer Kündigung rechnen müssen. Auch wenn beide Seiten einvernehmlich auseinandergehen wollen, ist diese Lösung oft der einfachere Weg.
In der Praxis sollte ein Aufhebungsvertrag aber nie spontan unterschrieben werden. Gerade in Verhandlungssituationen besteht häufig Druck. Eine juristische Prüfung kann hier helfen, Fallstricke zu vermeiden und die eigenen Verhandlungsoptionen realistisch einzuschätzen.
Ein Aufhebungsvertrag sollte dagegen nicht geschlossen werden, wenn Sie besonderen Kündigungsschutz genießen und sich nicht vom Arbeitgeber trennen wollen. Wenn Sie z.B. in Elternzeit oder Mutterschutz sind oder einen Grad der Behinderung haben, greifen weitreichende Schutzrechte. Diese Schutzrechte sollten nicht ohne Weiteres aufgegeben werden.
Tipps:
Sie können einen Aufhebungsvertrag insbesondere dann schließen wenn:
- Sie bereits eine neue Stelle haben und sich schnell vom Arbeitgeber trennen wollen,
- Sie sich trennen wollen und mit Ihrem Arbeitgeber gute Konditionen aushandeln können (Abfindung, Freistellung etc.)
- Wenn eine Kündigung droht und Sie frühzeitig auf den Arbeitgeber zugehen möchten.
Wann ist es besser, auf die Kündigung zu warten?
In vielen Fällen ist es klüger, eine Kündigung abzuwarten.
Sie sollten keinen Aufhebungsvertrag unterzeichnen wenn:
- Sie langjährig beschäftigt sind und das Kündigungsschutzgesetz Anwendung findet (mehr als 10 Mitarbeiter im Betrieb und keine Probezeit mehr),
- Sie unter besonderem Kündigungsschutz stehen (Schwangerschaft, Elternzeit, Behinderung),
- Ihr Arbeitgeber wenig Zugeständnisse macht und der Aufhebungsvertrag nachteilig ist,
Welche Vorteile kann ein Aufhebungsvertrag haben?
Ein Aufhebungsvertrag kann viele Vorteile bringen:
- Flexibilität: Ein Aufhebungsvertrag erlaubt es, den Zeitpunkt des Austritts flexibel zu gestalten und die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ohne belastende Kündigungssituation zu vollziehen.
- Mitbestimmung: Sie können im Besten Fall Ihre Interessen durchsetzen und die Bedingungen des Aufhebungsvertrags mitgestalten.
- BeruflicheZukunft: In Bewerbungsgesprächen wirkt eine einvernehmliche Trennung zudem meist positiver als eine Kündigung.
- FinanzielleVorteile: Oft lässt sich im Rahmen der Verhandlungen eine Abfindung erzielen. Auch über Freistellung, Resturlaub oder Bonusansprüche kann individuell entschieden werden.
Eine anwaltliche Begleitung sorgt dafür, dass Sie keine Ansprüche verlieren und die Vereinbarung Ihren Interessen entspricht.
Worauf sollten Arbeitnehmer bei einem Aufhebungsvertrag oder Kündigung achten?
Bevor Sie unterschreiben, sollten Sie alle Details genau prüfen.
Zentral sind die Höhe der Abfindung, der Austrittstermin, offene Ansprüche auf Urlaub oder Überstunden sowie das Arbeitszeugnis. Achten Sie außerdem auf mögliche Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld und auf nachvertragliche Pflichten wie Wettbewerbsverbote oder Rückzahlungsklauseln.
Ein Aufhebungsvertrag ist bindend und kann nicht widerrufen werden. Sie sollten sich daher nicht unter Druck setzen lassen, sondern die Vereinbarung in Ruhe prüfen.
Eine anwaltliche Beratung hilft, die Tragweite der einzelnen Klauseln richtig einzuordnen und, falls nötig, bessere Bedingungen auszuhandeln.
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