Arbeitsrecht
Abfindung Aufhebungsvertrag

Abfindung Aufhebungsvertrag – Wie erhalte ich die maximale Abfindung?

Sebastian Mahmudy
Aktualisiert am 
27.10.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze

  • Eine Abfindung beim Aufhebungsvertrag ist Verhandlungssache, kein gesetzlicher Anspruch. Unsere Erfahrung zeigt, dass bei anwaltlicher Vertretung oft höhere Abfindungen erzielt werden können.
  • Die Höhe hängt vom Risiko einer möglichen Kündigung und der individuellen Verhandlung ab.
  • Übliche Abfindungssätze liegen bei etwa 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr, oft ist jedoch mehr möglich.
  • Arbeitnehmer sollten nicht vorschnell unterschreiben, sondern vorab rechtlichen Rat einholen.

Was ist ein Aufhebungsvertrag?

Ein Aufhebungsvertrag beendet ein Arbeitsverhältnis einvernehmlich, also im gegenseitigen Einverständnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Im Gegensatz zur Kündigung gibt es hier keine Kündigungsfristen oder gesetzlichen Schutzmechanismen wie beim Kündigungsschutzgesetz.

In einem Aufhebungsvertrag werden in der Regel folgende Punkte vereinbart:

  • Beendigungsdatum
  • Abrechnung
  • Abfindung
  • Arbeitszeugnis
  • Freistellung
  • Rückgabe von Firmeneigentum
  • Sprinterklausel oder Turboklausel

Wann haben Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung?

Ein gesetzlicher Anspruch auf Abfindung besteht nur bei Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung und wenn der Arbeitnehmer keine Kündigungsschutzklage einreicht. Hiervon raten wir jedoch dringend ab, da Ihre Rechte, wie der Schutz vor einer sozial ungerechtfertigten Kündigung oder die Weiterbeschäftigung während des Gerichtsprozesses, verloren gehen können.

Bei einem Aufhebungsvertrag erfolgt die Zahlung freiwillig. Meist, um Konflikte zu vermeiden oder eine Kündigung zu umgehen.

In der Praxis bieten Arbeitgeber eine Abfindung oft dann an, wenn:

  • eine Kündigung rechtlich riskant wäre,
  • das Unternehmen eine schnelle und einvernehmliche Lösung anstrebt,
  • oder die Position ohnehin wegfällt und eine gütliche Trennung gewünscht ist.

Wie hoch ist die Abfindung beim Aufhebungsvertrag?

Eine häufig verwendete Faustformel lautet 0,5 Monatsgehälter pro Beschäftigungsjahr.

Beispiel: Bei einem Gehalt von 4.000 EUR und einer Beschäftigungsdauer von 6 Jahren ergibt sich eine Abfindung von etwa 12.000 EUR (0,5 x 4.000,00 EUR x 6 Jahre).

Doch das ist nur ein Richtwert. Die tatsächliche Abfindung kann deutlich höher ausfallen (z. B. bei leitenden Angestellten oder langjähriger Betriebszugehörigkeit), oder geringer (wenn die Verhandlungsposition schwach ist).

Die entscheidenden Verhandlungsfaktoren sind das Risiko einer unwirksamen Kündigung, die Dauer der Betriebszugehörigkeit, die wirtschaftliche Situation des Unternehmens und der persönliche Verhandlungsspielraum. Wenn Sie gut verhandeln oder sich anwaltlich vertreten lässt, können Sie oft eine maximale Abfindung erreichen, die über dem Richtwert liegt.

Worauf sollten Sie bei der Verhandlung achten?

Diese fünf Punkte sollten Sie unbedingt beachten:

  1. Nicht sofort unterschreiben: Lassen Sie sich Zeit, prüfen Sie alle Klauseln sorgfältig und holen Sie sich rechtlichen Rat. Ihr Arbeitgeber darf Ihnen keine Frist zur Unterzeichnung setzen. Dies kann als rechtsmissbräuchlich und unzulässige Druckausübung gewertet werden.
  2. Verhandeln Sie sachlich: Argumentieren Sie sachlich und zeigen Ihre starke Verhandlungsposition. In dieser intensiven Situation sind Emotionen kein guter Berater. Durch emotionale Verhandlungen werden oft schlechtere Ergebnisse erzielt.
  3. Urlaub- und Überstundenansprüche: Achten Sie darauf, dass im Vertrag alle Ansprüche klar geregelt sind. Mit der Unterschrift gelten in der Regel alle Forderungen als abgegolten, auch Boni oder Resturlaub.
  4. Sperrzeit vermeiden: Damit die Agentur für Arbeit keine Sperrzeit verhängt, sollte im Vertrag ausdrücklich stehen, dass die Beendigung auf Initiative des Arbeitgebers erfolgt.
  5. Zeugnis und Freistellung klären: Ein gutes Arbeitszeugnis und eine bezahlte Freistellung sind oft ebenso wichtig wie die Abfindung selbst und sollten frühzeitig geklärt werden.

Besonderheiten: Sprinterklausel oder Turboklausel

In vielen Aufhebungsverträgen wird eine sogenannte Sprinterklausel vereinbart. Diese erlaubt es dem Arbeitnehmer, früher auszuscheiden, häufig gegen eine zusätzliche Abfindung. Das kann steuerlich und strategisch vorteilhaft sein, sollte aber vorab geprüft werden.

Was ist die maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag?

Es gibt keine Obergrenze bezüglich der Höhe der Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag.

Die maximale Abfindung beim Aufhebungsvertrag richtet sich allein nach Ihrer Verhandlungsmacht und der Bereitschaft des Arbeitgebers, einen Rechtsstreit zu vermeiden.

In der Praxis sind Abfindungen von 0,5 bis 1,0 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr keine Seltenheit, insbesondere bei leitenden Angestellten oder drohenden Kündigungsschutzklagen.

Sollten Sie anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen?

Unbedingt!

Sie sollten einen erfahrenen Rechtsanwalt für Arbeitsrecht konsultieren, wenn Ihr Arbeitgeber einen Aufhebungsvertrag anbietet. Nur so kann die rechtliche Ausgangslage realistisch eingeschätzt, mögliche Sperrzeiten vermieden und Ihre Abfindung beim Aufhebungsvertrag professionell verhandelt werden.

Fazit

Eine Abfindung beim Aufhebungsvertrag ist reine Verhandlungssache. Wer seine Rechte kennt und sich juristisch beraten lässt, kann oft deutlich mehr erreichen. Bevor Sie unterschreiben, lassen Sie Ihren Vertrag unbedingt prüfen.

Sie haben ein Aufhebungsangebot erhalten oder möchten Ihre Abfindung verhandeln?

Die ambitio Rechtsanwälte prüfen Ihren Vertrag kurzfristig, berechnen Ihre mögliche Abfindungshöhe und zeigen Ihnen, wie Sie mehr Geld und rechtliche Sicherheit erzielen können. Kontaktieren Sie uns gerne.

Häufig gestellte Fragen

Muss der Arbeitgeber eine Abfindung zahlen?
Nein. Es besteht kein gesetzlicher Anspruch. Eine Abfindung beim Aufhebungsvertrag wird individuell vereinbart.
Verliere ich den Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Nicht zwingend. Wenn der Vertrag rechtssicher formuliert ist, lässt sich eine Sperrzeit vermeiden.
Ist die Abfindung brutto oder netto?
Die Abfindung ist einkommensteuerpflichtig und wird brutto berechnet, aber netto ausgezahlt. Die netto Abfindung wird gemäß Ihrer Steuerklasse berechnet. Auf die Abfindung werden keine Sozialversicherungsbeiträge fällig.
Kann ich nach der Unterschrift noch zurücktreten?
Nein. Ein Aufhebungsvertrag ist verbindlich und kann in der Regel nicht widerrufen werden.
Wie hoch ist die Abfindung bei einem Aufhebungsvertrag?
Die Höhe der Abfindung ist individuelle Verhandlungssache und hängt von Ihrer persönlichen Situation ab. Bei bestimmten Umständen lässt sich deutlich mehr als die Regelabfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr aushandeln.

Mandanten

„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
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