Arbeitsrecht
Abmahnung wegen Krankheit

Abmahnung wegen Krankheit - ist das erlaubt?

Sebastian Mahmudy
Aktualisiert am 
03.11.2025
3
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Eine Abmahnung wegen einer Erkrankung ist nur dann erlaubt, wenn der Arbeitnehmer Pflichten im Zusammenhang mit der Krankheit verletzt (z. B. verspätete Krankmeldung).
  • Eine Abmahnung ist unzulässig, wenn sie sich allein auf die Häufigkeit oder Dauer der Erkrankung stützt. Eine Krankheit selbst gilt nicht als Pflichtverstoß und darf nicht sanktioniert werden.
  • Nach unserer Erfahrung sprechen Arbeitgeber vorschnell Abmahnungen bei Erkrankungen aus, die in vielen Fällen rechtlich angreifbar sind.

Kann eine Abmahnung aufgrund einer Krankheit erfolgen?

Eine Krankheit an sich ist kein Fehlverhalten und damit auch kein Grund für eine Abmahnung. Das Arbeitsrecht schützt Arbeitnehmer ausdrücklich davor, wegen Krankheit benachteiligt oder sanktioniert zu werden. Wenn Sie ordnungsgemäß krankgeschrieben sind und Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung rechtzeitig eingereicht haben, darf der Arbeitgeber keine Abmahnung aussprechen.

Wann ist eine Abmahnung wegen Krankheit trotzdem möglich?

Typische Fälle von Pflichtverletzungen sind:

  • Die Krankmeldung erfolgt verspätet oder gar nicht (§ 5 EFZG).
  • Eine ärztliche Bescheinigung wird nicht oder zu spät vorgelegt.
  • Der Arbeitnehmer verstößt gegen seine Genesungspflichten, etwa durch sportliche Aktivitäten, die die Heilung verzögern könnten.
  • Die Erkrankung ist nur vorgetäuscht.

In diesen Fällen liegt kein Vorwurf „wegen der Krankheit“ vor, sondern wegen eines Pflichtverstoßes im Zusammenhang mit der Krankheit.

Wann ist eine Abmahnung unzulässig?

Auch während einer Krankheit bestehen bestimmte arbeitsrechtliche Pflichten:

  • Unverzügliche Krankmeldung beim Arbeitgeber, am ersten Krankheitstag.
  • Abgabe der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung spätestens am vierten Kalendertag (oder früher, wenn der Arbeitgeber dies verlangt).
  • Kein Genesungswidriges Verhaltens. Also Tätigkeiten, die die Genesung verhindern oder verzögern.

Wer gegen diese Pflichten verstößt, riskiert eine Abmahnung, im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung.

Unzulässig ist eine Abmahnung wegen Krankheit aber dann, wenn der Arbeitnehmer keine arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt hat. Bei lang andauernden Krankheiten oder regelmäßigen Krankheiten darf der Arbeitgeber ebenfalls keine Abmahnung aussprechen. Eine Abmahnung kann darüber hinaus unwirksam sein, wenn die Krankmeldung im Ausnahmefall zu spät erfolgt ist und es sich um einen Einzelfall handelt.

Typische Fälle aus der Praxis, in denen unwirksame Abmahnungen ausgesprochen werden, sind u.a.

  • die Abmahnung ist auf häufige oder anhaltende Fehlzeiten gestützt wird,
  • Es liegt eine einmalige verspätete Meldung der Erkrankung vor,
  • der Arbeitgeber hat kein konkretes Fehlverhalten genannt.
  • der Arbeitnehmer war nachweislich krank und hat sich ordnungsgemäß krankgemeldet

In solchen Fällen ist die Abmahnung rechtswidrig und muss auf Antrag aus der Personalakte entfernt werden.

Was sollten Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung wegen Krankheit erhalten haben?

Zunächst gilt es Ruhe zu bewahren und nichts vorschnell zuzugeben. Eine Abmahnung ist keine Kündigung, sondern eine Warnung. Sie sollten jedoch sorgfältig prüfen, ob sie rechtmäßig ist.

Tipps für die Praxis

1. Abmahnung  auf formelle Fehler prüfen:

- sind konkrete Vorwürfe benannt (Datum, Zeitpunkt, konkretes Fehlverhalten)?

- Ist die Schriftform eingehalten? Eine Abmahnung kann mündlich ausgesprochen werden, sollte aber zu Beweiszwecken schriftlich im Original übergeben werden.

- Hat eine berechtigte Person die Abmahnung unterzeichnet? Nur weisungsbefugte Vorgesetzte oder die Personalabteilung können eine Abmahnung aussprechen.

2. Schriftliche Gegendarstellung verfassen, in der Sie Ihre Sicht der Dinge schildern. Diese muss zur Personalakte genommen werden (§ 83 Abs. 2 BetrVG)

3. Wenn die Abmahnung faktisch unberechtigt ist, können Sie deren Entfernung verlangen oder notfalls gerichtlich vorgehen.

In vielen Fällen reicht jedoch bereits ein anwaltliches Schreiben, um eine unberechtigte Abmahnung aus der Akte entfernen zu lassen.

Wann ist es sinnvoll, sich nicht gegen eine Abmahnung zu wehren?

Wir empfehlen grundsätzlich gegen jede Abmahnung vorzugehen oder diese zumindest rechtlich überprüfen zu lassen.

Allerdings muss nicht jede Abmahnung zwangsläufig angegriffen werden. Wenn die Abmahnung keine Folgen hat (z. B. keine Wiederholungsgefahr), kann es strategisch klug sein, keine Eskalation zu riskieren.

Lassen Sie sich aber im Zweifel anwaltlich beraten. Insbesondere dann, wenn weitere arbeitsrechtliche Schritte drohen oder bereits mehrere Abmahnungen ausgesprochen wurden.

Häufig gestellte Fragen

Darf ich trotz Krankschreibung einkaufen oder spazieren gehen?
Ja, sofern dies die Genesung nicht beeinträchtigt. Eine Abmahnung droht nur, wenn Sie einer Tätigkeit nachgehen, die Ihrer Genesung klar entgegensteht.
Wann darf eine Abmahnung bei Krankheit erfolgen?
Eine Abmahnung ist im Krankheitsfall grundsätzlich nicht möglich. Eine Erkrankung ist kein Fehlverhalten und kein Verstoß gegen arbeitsrechtliche Pflichten. Nur, wenn Sie Ihre Anzeigepflicht verletzen oder keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen droht eine Abmahnung.
Was passiert, wenn ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung zu spät einreiche?
Dann kann der Arbeitgeber Sie abmahnen. Wiederholt sich das, ist auch eine verhaltensbedingte Kündigung denkbar.
Kann ich während einer Krankschreibung gekündigt werden?
Eine Kündigung während der Krankheit ist möglich, aber nur wenn eine gravierendes Fehlverhalten oder eine negative Gesundheitsprognose vorliegt. Bei einer vorgetäuschten Krankheit oder dem wiederholten Ausbleiben der Krankmeldung kann der Arbeitgeber eine Kündigung aussprechen. Ebenso, wenn eine negative Gesundheitsprognose vorliegt, der Arbeitgeber also nachweisen kann, dass mit erheblichen krankheitsbedingten Ausfällen in Zukunft zu rechnen ist.
Was kostet ein Anwalt bei einer Abmahnung?
Die Kosten hängen vom Einzelfall ab. Wir bieten Ihnen zwei Vergütungsmodelle an, ganz nach Ihren Präferenzen (Gebühren nach RVG oder Stundenvereinbarung). Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Gebühren für eine Prüfung einer Abmahnung bis hin zu Löschung aus der Personalakte.

Mandanten

„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
Zur Rezension
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
Zur Rezension
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
Zur Rezension
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
No items found.