Arbeitsrecht
Wie viele Abmahnungen zur Kündigung

Wie viele Abmahnungen bis zur Kündigung

Sebastian Mahmudy
Aktualisiert am 
23.02.2026
4
 Min. Lesedauer

Das Wichtigste in Kürze:

  • Ein weit verbreiteter Irrglaube: Es gibt keine feste Anzahl an Abmahnungen, die vor einer Kündigung erforderlich sind.
  • Eine Abmahnung darf nicht wegen desselben Grundes zur Kündigung folgen. Die Abmahnung kann aber für eine spätere z.B. verhaltensbedingte Kündigung als Gesamtschau herangezogen werden.
  • Bei schweren Pflichtverstößen kann sogar ohne Abmahnung gekündigt werden.
  • Entscheidend sind immer Art des Fehlverhaltens und der Einzelfall.

Nach wie vielen Abmahnungen kommt es zur Kündigung?

Eine Kündigung ist nicht automatisch erst nach zwei oder drei Abmahnungen zulässig. Diese weit verbreitete Annahme ist rechtlich falsch. Im Arbeitsrecht gilt:

Bei einer verhaltensbedingten Kündigung ist in der Regel eine einschlägige, wirksame Abmahnung ausreichend, wenn der Arbeitnehmer sein Verhalten danach wiederholt.

Warum reicht oft eine Abmahnung?

Die Abmahnung erfüllt drei Funktionen:

  1. Rügefunktion – Das Fehlverhalten wird konkret benannt.
  2. Warnfunktion – Es wird klar gemacht, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht.
  3. Dokumentationsfunktion – Der Arbeitgeber sichert Beweise.

Wird nach einer wirksamen Abmahnung derselbe Pflichtverstoß erneut begangen, kann eine Kündigung sozial gerechtfertigt sein.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer kommt mehrfach unentschuldigt zu spät.

Nach einer schriftlichen Abmahnung erscheint er erneut verspätet.

→ Hier kann eine verhaltensbedingte Kündigung zulässig sein.

Was ist eine Abmahnung überhaupt?

Eine Abmahnung ist die formelle Beanstandung eines konkreten Fehlverhaltens mit der ausdrücklichen Androhung arbeitsrechtlicher Konsequenzen.

Wichtig:

Nicht jede Kritik oder Ermahnung ist automatisch eine Abmahnung. Es muss klar erkennbar sein, dass im Wiederholungsfall die Kündigung droht.

Unwirksam ist eine Abmahnung z.B., wenn:

  • das Verhalten nicht konkret beschrieben ist,
  • kein Kündigungshinweis enthalten ist,
  • oder der Vorwurf sachlich falsch ist.

Ist eine Kündigung auch ohne Abmahnung möglich?

Ja. Eine Kündigung kann bei schwerwiegenden Verstößen auch ohne vorherige Abmahnung erfolgen. Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn:

  • das Vertrauensverhältnis irreparabel zerstört ist,
  • eine besonders schwere Pflichtverletzung vorliegt,
  • keine Verhaltensänderung zu erwarten ist.

Beispiele:

  • Diebstahl von Firmeneigentum
  • Sexuelle Übergriffe
  • Arbeitszeitbetrug
  • Tätlichkeiten gegenüber Kollegen
  • massive Beleidigungen

Hier kann  eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung wirksam sein.

Gibt es Fälle, in denen mehrere Abmahnungen erforderlich sind?

Ja, das kann vorkommen. Wenn das Fehlverhalten eher geringfügig ist oder lange beanstandungsfrei gearbeitet wurde, kann eine weitere Abmahnung erforderlich sein.

Beispiel:

Ein Arbeitnehmer verstößt einmalig gegen eine interne Dokumentationspflicht. Hier wird häufig zunächst nur abgemahnt. Erst bei wiederholtem Verstoß kann eine Kündigung gerechtfertigt sein.

Je weniger gravierend der Verstoß, desto eher verlangt die Rechtsprechung eine zweite Abmahnung.

Was sollten Arbeitnehmer nach einer Abmahnung tun?

Wer eine Abmahnung erhält, sollte:

  • die Vorwürfe genau prüfen
  • keine vorschnelle Gegenerklärung unterschreiben
  • Beweise sichern
  • anwaltliche Beratung einholen

Als erster Schritt sollte immer eine Gegendarstellung zur Personalakte gegeben werden. Im Weiteren Verlauf sollte die Entfernung der Abmahnung verlangt werden, sofern für die Unwirksamkeit der Abmahnung Anhaltspunkte bestehen. Sollte der Arbeitgeber die Abmahnung trotz berechtigten Interesse nicht aus der Personalakte entfernt werden, kann Klage vor dem Arbeitsgericht erhoben werden.

Häufig gestellte Fragen

Sind drei Abmahnungen gesetzlich vorgeschrieben?
Nein. Diese Annahme ist ein Mythos. Das Gesetz nennt keine feste Anzahl.
Kann man wegen einmaligen Zuspätkommens gekündigt werden?
In der Regel nicht ohne vorherige Abmahnung. Erst bei Wiederholung wird es kritisch.
Muss eine Abmahnung schriftlich erfolgen?
Nein, sie kann auch mündlich erfolgen. Aus Beweisgründen erfolgt sie meist schriftlich.
Verfällt eine Abmahnung automatisch nach zwei Jahren?
Nein. Sie kann aber bei längerer beanstandungsfreier Zeit an Bedeutung verlieren.
Kann ich gegen eine Abmahnung klagen?
Ja. Sie können auf Entfernung aus der Personalakte klagen, wenn sie unwirksam ist.

Mandanten

„Es entstand sofort ein einmaliges Vertrauensverhältnis zu Herrn Dr. Mick, das besonders von einer hervorragenden Beratung und Unterstützung geprägt war.”
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